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Eutiner Hospizgespräche am 20. November 2025

Sorge und Pflege der Eltern –zwischen Fürsorge, Abschied und eigenem Leben
Dorit Ernst, Pflegeberaterin im Pflegestützpunkt Kreis Ostholstein,
Pflegefachkraft und Pflegetrainerin

 

Dorit Ernst stellt sich als Pflege-Beraterin mit vielen Rollen und gleichzeitig als Tochter vor.

Sie weist darauf hin, dass es im Kreis Ostholstein drei Pflegestützpunkte (PSP) gibt, neben dem Hauptstandort in der Waldstraße in Eutin weitere in Oldenburg i.H. und in Bad Schwartau. Alle arbeiten unabhängig und können kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Was ist heutzutage das Besondere an einer Pflegesituation mit Eltern? Die Familienstrukturen haben sich geändert, oft wohnen alle weit auseinander.
Dazu kommen der Pflegenotstand, der demografische Wandel, beginnende Versorgungsengpässe in ländlichen Strukturen.

Die persönliche Situation ist dadurch geprägt, dass weder Kinder noch Eltern Erfahrungen im Älterwerden haben. Außerdem ist das Kümmern um Eltern - mit vielen Emotionen im Gepäck - besonders vielschichtig, anders als das Kümmern um andere Menschen. Es ist als Kind schwer, die Distanz zu wahren, wir werden berührt mit alten Themen, positiven wie negativen.

Dazu einige Zahlen:

  • 84% der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von rund sieben Millionen An- und Zugehörigen gepflegt.
  • Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt bis 2030 um rund 30%, erwartete Anzahl der zu Hause Versorgten liegt bei 2,96 Millionen.
  • Die Pflegedauer lag vor 2 Jahren im Schnitt bei 3,8 Jahren und steigt aktuell auf ca. 7 Jahre in Schleswig-Holstein.

Pflege reicht von leichter Unterstützung bis hin zur Vollzeitpflege. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Pflege gibt es nicht. Niemand kann zur Pflege der Eltern gezwungen werden und niemand darf gezwungen werden, sich von den Kindern pflegen zu lassen.

Gemäß dem Angehörigenentlastungsgesetz sind seit dem 1. Januar 2020 Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Entscheidend ist hierbei allein das Einkommen des Kindes, nicht des Schwiegerkindes.
Daneben müssen die Kinder die Aufgabenverteilung klären. Ansonsten führt das häufig dazu, dass ein Kind alles macht und die Anderen „sich zurücklehnen".

Dabei sollten alle – ihren Möglichkeiten entsprechend – beteiligt sein, und wie auch die Eltern das Altern als Prozess des Abschiednehmens nutzen.

Es kann eine Zeit für klärende Gespräche und für Erinnerungsarbeit sein. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und ggf. Betreuungsvollmacht sollten jetzt vereinbart werden.

Mit fortschreitender Alterung kommt es immer mehr zu einem Rollentausch - das Kind wird zum Elternteil. Durch Krankheit, Schmerz und zunehmende Schwäche zieht sich der alternde Mensch häufig mehr und mehr in sich zurück, Eltern können die Welt der Kinder nicht mehr „sehen".

Die jetzt alternden Menschen gehören zu der Generation, die nicht lernen konnte, um Hilfe zu bitten. Sie schämen sich möglicherweise für den eigenen Hilfebedarf, sie wollen ihn möglichst lange verbergen.

Aus der Praxis des Pflegestützpunktes ergeben sich deshalb vorausschauend folgende Empfehlungen

  1. Der schrittweise Abbau von Kraft und Selbstständigkeit erfordert Mithilfe - der PSP unterstützt beim Antrag auf Pflege einschließlich Widerspruchsberatung.
  2. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollten frühzeitig beantragt werden trotz möglicher Schwellenangst dieser Generation.
  3. Gesprächsführung ändern, Hilfeakzeptanz der Eltern fördern Sätze wie: Das macht ihr jetzt für mich vier Wochen lang nur zur Probe.
  4. Thema Wohnen und Barrieren anschauen, Veränderungen schnell einleiten, in der Krise baut niemand um. Hausnotruf anbieten
  5. Frühzeitig ambulante Versorgungsstrukturen nutzen.

Wenn eine akute Pflegesituation eintritt, erfolgt eine Eileinstufung per Aktenlage mit Nachbegutachtung. Akute Pflege muss organisiert werden. Jetzt ist die Belastung für die Angehörigen sehr hoch, weil die weiteren Entwicklungen zunächst unklar sind. Kurzfristige Freistellung von der Arbeit nach Familienpflegezeitgesetz bis zu 10 Tage möglich.

Wenn die letzte Lebensphase beginnt, kann die Versorgung ambulant oder stationär erfolgen. Bei der ambulanten Versorgung zuhause gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Unterstützung. Neben der familialen Pflege und den ambulanten Pflegediensten gibt es das spezialisierte ambulante Palliativ Team (SAPV) und die ambulanten Hospizdienste.

Angehörige können nach dem Familienpflegezeitgesetz für max. ½ Jahr freigestellt werden. Sie müssen allerdings die eigenen Grenzen und Möglichkeiten beachten.

Zitat einer Tochter: „Ich habe ein gutes, liebevolles Verhältnis zu meiner Mutter, aber ich kann sie nicht waschen" - Pflege ist also Teamarbeit.

Für die stationäre Versorgung stehen die bekannten Pflegeeinrichtungen zur Verfügung, in Eutin bei Erfordernis einer Krankenhausbehandlung auch die Palliativstation im Sankt Elisabeth Krankenhaus.

Wegen der immensen Belastung bei der Pflege Angehöriger ist die Selbstfürsorge wichtig. Pflege-Burnout ist real und weit verbreitet. Nur wer sich selbst helfen kann, kann auch anderen helfen.
Auch hier hilft der Pflegestützpunkt bei der Auswahl geeigneter Ansprechpartner.

Zusammengefasst bleibt der Weg mit unseren Eltern eine Gratwanderung – zwischen Pflicht, Liebe und Selbstschutz. Hierbei gibt es keine Patentlösung, weil jede Familiengeschichte anders ist.

Pflege ist nicht nur Arbeit- sie ist eine Form von Beziehung. Und diese Beziehung, unabhängig von deren Bewertung, verdient unsere Zeit, unsere Aufmerksamkeit und unser Herz.

Detlev Seibler

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